Ehepartner

Ich wüsste gern, inwieweit mein Ehepartner von einer Insolvenz, welche ich vielleicht anstrebe, mit betroffen wäre. Wir haben eine gemeinsame Tochter. Zählt sie auch für mich als unterhaltspflichtige Person? Ich habe eine Teilzeitbeschäftigung, verdiene unter der Pfändungsfreigrenze und einen “Minijob”. Meine eigenen Schulden belaufen sich auf ca. 14.000 EUR. Ich danke für Ihre Mühe.

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    Ihr Ehepartner bleibt in der Regel von Ihrer Insolvenz unberührt, sofern keine Mitverpflichtungen bestehen. Wir empfehlen Ihnen zur Vertiefung diesen Beitrag auf unserer Homepage:

    https://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/ehe-und-privatinsolvenz-geschieht-mit-ehepartner-in-insolvenz/

    Bitte beachten Sie aber: Ihr Mann könnte zur Begleichung der Gerichtskosten herangezogen werden. Dies wäre dann denn Fall, wenn Ihr Mann leistungsfähig wäre und Sie die Kosten nicht aus Ihrem Vermögen decken könnten.

    Bzgl. Ihrer Unterhaltsverpflichtungen und deren Auswirkungen auf das Verfahren dürfen wir auch auf diesen Beitrag hinweisen:

    https://anwalt-kg.de/video/privatinsolvenz-recht/privatinsolvenz/unterhaltspflichten-und-pfaendungstabelle-wie-wirken-sich-unterhaltspflichten-auf-das-pfaendbare-einkommen-aus/

    Sollten Sie anwaltliche Hilfe bei der Einleitung Ihres Insolvenzverfahrens benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Seien Sie bitte so freundlich, uns anzurufen – Tel.: 0221-6777 0055, damit wir mit Ihnen einen kostenfreien Telefon-Termin zu Erstberatung vereinbaren können.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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