Eigentum-privatinsolvenz

Hallo
Ich bin zur Zeit privatinsolvent und bin in der Restschuldbefreiung. Diese läuft noch 2 1/2 Jahre. Durch die Privatinsolvenz, die durch eine Insolvenz meiner Firma kam, ist auch meine Frau nicht mehr Kreditwürdig bei ihrer Bank.
Jetzt besteht die möglichkeit, dass sie durch die Pflege eines guten Bekannten, dessen Haus als Vergütung überschrieben bekommt.
Meine Frage: fließt dieses Haus ebebfalls in die Insolvenzmasse, oder muss ich mit meiner Frau einen Vertrag über Gütertrennung abschließen?

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    vielen Dank für Ihre Nachricht. Das hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalles ab und kann ohne eine Prüfung der rechtlichen Lage nicht verbindlich beantwortet werden. Rechtlich gesehen müssen wir die Eigentumsverhältnisse von Ihnen und Ihrer Frau getrennt betrachten. Ich gehe davon aus, dass nur Sie sich in einem Insolvenzverfahren befinden und Ihre Frau keine Haftung für Ihre Verbindlichkeiten übernommen hat. In einer solchen Situation kann Ihre Frau Eigentum an einem Grundstück erwerben, ohne das dieses Haus in Ihrer Insolvenz berücksichtigt wird.

    Mit freundlichen Grüßen
    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert