Einkommensteuererklärung nach Restschuldbefreiung

Guten Tag,
ich bin seit Oktober 2019 aus der Privatinsolvenz mit erteilter Restschuldbefreiung. Da ich seit 2018 wieder in einem festen Angestelltenverhältnis stehe, interessiert mich nun die Frage, ob es notwendig oder überhaupt sinnvoll ist, noch rückwirkend und quasi nur für das letzte Quartal 2019 also NACH meiner Restschuldbefreiung eine Einkommensteuererklärung abzugeben?
Macht das Sinn oder war für die Einkommensteuererklärung mein Insolvenzverwalter für das ganze Jahr 2019 zuständig?
Vielen Dank für Ihre Beatwortung.
MfG

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrte/r Fragesteller/in
    Für die Steuererklärung im laufenden Insolvenzverfahren ist der Insolvenzverwalter zuständig. Wenn das Insolvenzverfahren aufgehoben wurde, müssen Sie die Steuererklärung wieder selbst machen,
    Beste Grüße

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