EKST-Erklärungen vor dem Insovenzantrag

Mir wurde geraten, die EKST-Erklärung aus meiner selbständigen Tätigkeit, welche ich zum 01.09. beendet habe, für 2014 und 2015 schnellstmöglich abzugeben, was für mich bedeutet, “weitere Verbindlichkeiten” gegenüber meinem bisherigen Steuerberater aufzubauen. Ich habe Zweifel, ob dieser Rat bei einer bevorstehenden Insolvenz korrekt ist, da die Erklärungen doch vom Verwalter einzureichen sind. Eine Rückerstattung ist nicht zu erwarten, vielmehr wird mich eine Nachforderung treffen. Wie verhalte ich mich korrekt?

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Herr Körner,
    vielen Dank für Ihre Frage. Steuerberater und Rechtsanwälte dürfen Sie vor der Insolvenz bezahlen, soweit Ihnen auch eine Gegenleistung geboten wird. Sie sollten nicht die Tätigkeit des Steuerberaters nutzen und die Forderung nicht begleichen. Dies könnte zur Folgen haben, dass Ihnen am Ende der Insolvenz die Restschuldbefreiung versagt wird.

    Mit freundlichen Grüßen
    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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