Meine PI endete am 02.02.16 Der Insolvenzverwalter hat aber noch den kompletten Februar-Anteil einbehalten. Ist das rechtens ? Vielen Dank für eine Nachricht.
https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png00Frage Stellerhttps://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.pngFrage Steller2016-03-02 18:38:172016-03-02 18:38:17Ende der Privatinsolvenz
1Antwort
Dr. V. Ghendler says:
Sehr geehrter Fragesteller,
danke für ihre Nachricht. Ob die Pfändung in vollem Umfang rechtmäßig war, lässt sich ohne weitergehende Informationen nicht pauschal feststellen.
Gepfändet wird grundsätzlich immer am Stichtag, vorausgesetzt ein pfändbarer Betrag steht zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
V. Ghendler
Rechtsanwalt
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Sehr geehrter Fragesteller,
danke für ihre Nachricht. Ob die Pfändung in vollem Umfang rechtmäßig war, lässt sich ohne weitergehende Informationen nicht pauschal feststellen.
Gepfändet wird grundsätzlich immer am Stichtag, vorausgesetzt ein pfändbarer Betrag steht zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
V. Ghendler
Rechtsanwalt