Erhöhung der Miete

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich befinde mich zurzeit im Insolvenzverfahren.

Mein Vermieter erhöht nun meine Miete. Bin ich verpflichtet meinem Treuhändler die neue Miete mitzuteilen?

Bei der Betriebskostenbrechnung ist die Sache ja klar wegen evevtueller Erstattungen. Aber bei einer “normalen” Erhöhung….?? Der Pfändungsfreibetrag bleibt ja gleich….

Ich bin etwas unsicher…

Vielen Dank für die Auskunft

2 Kommentare
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    in aller Regel sollte man den Insolvenzverwalter über alle sich neu ergebenen finanziellen Situationen informieren.
    Auch in Ihrem Fall Rate ich demzufolge den Insolvenzverwalter über die Erhöhung Ihre Miete zu berichten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

    • Efix6
      says:

      vielen dank für Ihre schnelle Antwort. Nur aus Vorsicht eine kleine Nachfrage. Mein Treuhändler kann mich nicht zwingen in eine günstigere Wohnung zu ziehen, oder?

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