Erstatung von der Krankenkasse wegen Überschreitung der Zuzahlungsgrenze

Sehr geehrte Herren,
Ich bin in der Verbraucherinsolvenz (noch nicht WVP) und war jetzt 18 Tage
im Krankenhaus. Ich bekomme Alterssrente + Grundsicherung.
Somit ist meine jährliche Zuzahlung für Medikamente, Hilfsmittel,
Krankenhausaufenthalt usw. ca. 108 €. Wenn ich jetzt alle Belege der
Krankenkasse einreiche (Medikamente +Krankenhauszuzahlug ca.250 €)
erhalte ich eine Rückerstattung. Fällt diese in die Insolvenzmasse und muß
ich das dem IV melden?
Vielen Dank!
Freundliche Grüße

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    danke für Ihre Frage. Grundsätzlich könnte es sich um eine Zahlung handeln, die gemäß § 54 SGB I unpfändbar ist. Dies kann in diesem kostenfreien Rahmen allerdings leider nicht näher geprüft werden. In diesem Fall kann beim Insolvenzgericht ein Antrag auf Erhöhung der Pfändungsfreigrenze gestellt werden (§ 850k Abs. 2 lit. 2 ZPO) (Falls Sie ein P-Konto führen). Diesen Antrag sollte man in jedem Fall stellen, denn er ist kostenfrei.

    Dem Insolvenzverwalter sollte die Zahlung jedenfalls gemeldet werden, da die Wohlverhaltensphase noch nicht begonnen hat.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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