Fragen zu Pfändungen in der Insolvenz

Guten Nabend
Ich habe ein paar Fragen ich hoffe sie können mir helfen. Bin schon seit einer Weile in der Privatinsolvenz.
Und zwar habe ich vor 2 Monaten mein Arbeitgeber gewechselt. Dort bekomme ich genau den selben Lohn. Dieser variiert zwar monatlich je nach geleisteter Stundenzahl. Nun Stelle ich fest das mein neuer Arbeitgeber mir wesentlich mehr pfändet als mein alter Arbeitgeber. Mein Treuehändler hat vom alten Arbeitgeber nie eine Lohnabrechnung beanstandet. Was kann oh nun tun. Und sind Sonntags- und Feiertagszuschläge sowie Nachtzuschläge unpfändbar? Weil dieses verneinte ganz klar mein neuer Arbeitgeber.
Danke schon mal für eine Antwort von Ihnen und hoffe das sie mir weiter helfen können.
Mit freundlichen Grüßen

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    ihr aktueller Arbeitgeber haftet für eine korrekte Berechnung der pfändbaren Bezüge. So sind nach Gerichtsentscheidungen Sonn- und Feiertagszuschläge nicht pfändbar. Nähere Informationen finden Sie gerne hier:

    http://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/gerichtsurteil-des-landesarbeitsgerichts-berlin-brandenburg-unpfaendbarkeit-von-schichtzulagenbekannt-aus/

    Sollten sich die Zweifel einer richtigen Berechnung erhärten, empfehle ich Ihnen anwaltliche Hilfe aufzusuchen, um ggf. Ersatzansprüche geltend zu machen.

    Mit freundlichen Grüßen

    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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