Gehaltseingang vor Insolvenzeröffnung

Ich habe Privatinsolvenz vor ca 3 Wochen beantragt. Noch wurde das Verfahren nicht eröffnet. Ich habe einen Brief erhalten, in dem sinngemäß steht, dass die Eröffnung gerechtfertigt ist. Darin wird mir eine Wochenfrist zur Stellungnahme eingeräumt. Falls vor der Eröffnung noch einmal Gehalt auf mein Konto eingeht, darf ich darüber noch verfügen, oder sollte ich den pfändbaren Anteil schon mal “zur Seite legen”? Ab wann muss ich überhaupt den pfändbaren Anteil an den Insolvenzverwalter abführen? Es wird ja nach der Eröffnung noch etwas dauern, bis sich der Insolvenzverwalter meldet. Oder schickt das Gericht mit Eröffnung eine Mitteilung an meine Bank, die dann automatisch den pfändbaren Anteil einbehält? Darf ich über den unfändbaren Anteil frei verfügen? Ich habe ein P Konto.

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