Gehaltsnachzahlung
GUTEN TAG
Seit Juli diesen Jahres bin ich in Privatinsolvenz.
Meine Frage: von meinem alten Arbeitgeber habe ich noch drei Monatsgehälter (März, April, Mai 2020) offen stehen (ich hatte diese auch über einen Anwalt beim Arbeitsgericht eingeklagt).
Wenn jetzt der alte Arbeitgeber zahlen sollte, fließt das Geld dann mit in die Insolvenzmasse oder darf ich das behalten? Das Geld würde nicht auf mein Konto kommen.
Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort.
E. Hugemann
Sehr geehrter Fragesteller,
für Nachzahlungen gelten die Pfändungsfreibeträge der Pfändungstabelle. Der pfändbare Teil des jeweiligen Monatseinkommens fließt also in die Insolvenzmasse, den unpfändbaren Teil darf der Schuldner behalten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht