Geld aus Zivilprozess während Wohlverhaltensphase
ich konnte einen Vergleich schliessen und erhalte einen 6-stellige Summe aus diesem Vergleich, ich befinde mich im 4. Jahr der Wohlverhaltensphase, wieviel darf ich behahlten. Der Geldeingang erhöht ja die Insolvenzmasse und demnach die Kosten des Insolvenzverwalters, nicht zu Gläubiger erhalten viel zurück, sondern der Insolvenzverwalter für seine Kosten! Wie errechne ich diese Kosten und wieviel darf ich behalten. Vielen Dank.
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