Genossenschaftsanteile in WPV

Guten Tag,

wer bekommt in der WPV die Genosschaftsanteile?
Ich bin aus meiner Genossenschaftswohnung ausgezogen und musste diesbezüglich den Mietvertrag sowie die Mitgliedschaft in der Genossenschaft kündigen (noch im eröffneten Verfahren). Die Anteile werden aber erst nach ca 2 Jahren ausgezahlt. Was ist wenn ich bis dahin in der WPV bin und der IV keine Nachtragsverteilung angeordnet hat. Kann ich die Anteile dann behalten?

Mit freundlichen Grüßen

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    grundsätzlich stellt das Auseinandersetzungsguthaben nach Kündigung der Genossenschaft einen Vermögenswert dar. Diesen Vermögenswert kann der Insolvenzverwalter dann einfordern, wenn er die Mitgliedschaft in der Genossenschaft gekündigt wird.

    Wenn die Genossenschaftsanteile erst in der Wohlverhaltensphase ausgezahlt werden und keine Nachtragsverteilung nach § 203 InsO angeordnet ist, dann besteht die Möglichkeit, den Betrag zu behalten. Es ist jedoch unwahrscheinlich, dass der Insolvenzverwalter keine Nachtragsverteilung anordnet, da er sich sonst gegenüber den Gläubigern in der Regel schadenersatzpflichtig macht.

    Mit freundlichen Grüßen
    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

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