Gerichtskosten

Hallo, ich habe eine Insolvenz durchlaufen. Auf Antrag wurde mir nach 5 Jahren die vorzeitige Restschuldbefreiung erteilt. Nach 7 !!! Monaten erhalte ich eine Rechnung über Gerichtskosten, da sich der Streitwert erhöht hätte. Hat sich auch, da in der Zwischenzeit eine Lebensversicherung auszahlungsreif wurde. Das diese überhaupt noch bestand, war mir nicht mehr bekannt. Nach über 20 Jahren… Egal wie, ich habe es meinenm Insolvenzverwalter gemeldet und er hat die Zahlung erhalten. Er hat es dem Gericht mitgeteilt und dies hat ihm der Verteilung zugestimmt. Hat allerdings die Gerichtskosten nicht neu berechnet. Spätestens zur Erteilung der RSB hätte dies m.E. auffallen müssen.?! Das Gericht hat der RSB zugestimmt und will nun 7 Monate später noch 480,- € Gerichtskosten von mir. Nach Rücksprache mit dem Inso-Verwalter, habe ich dem Gericht mitgeteilt, das ich nicht bereit bin diese zu zahlen, da dies versäumt hat diese Rechnung rechtzeitig zu stellen und auch aus der LV-Summe bezahlt hätte wreden können. Darauf wurde diese Rechnung gelöscht. Dann hat eine Revision beim Landgericht Beschwerde eingelegt. Der Streitwert wurde hier nun bestätigt.
Mir geht es aber um die grundsätzliche Frage: Kann das Gericht, nach Erteilung der RSB, noch Gerichtskosten geltend machen?? Die Rechnung wurde übrigens umgehend neu gestellt :-(
Vielen Dank im voraus. mit besten Grüßen

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