Gerichtskosten/Insolvenzverwalterkosten zur Insolvenzmasse?

Hallo,

gehören die Kosten für das Insolvenzgericht sowie die Kosten für den Insolvenzverwalter zur Insolvenzmasse? D.h. das zuerst die Kosten beglichen werden bevor Beträge an die Gläubiger ausgeschüttet werden?

Vielen Dank für die Informationen.

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,
    die Deckung der Gerichtskosten und Insolvenzverwalter-Kosten ist die Grundvoraussetzung für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Diese Kosten sind vor allen anderen Kosten zu begleichen, also vor den Gläubigerforderungen. Dazu wird das Geld aus der Insolvenzmasse verwendet. Unter Insolvenzmasse versteht man das gesamte Vermögen, das der Schuldner bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat und das er während des Verfahrens noch erlangt.
    Beste Grüße

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