Gerichtskosten nach der Insolvenz

Meine PI ist incl. Wohlverhaltensperiode beendet. Ich hatte einen schweren Unfall und erhielt dadurch kürzlich Schmerzensgeld zzgl. Zinsen und Haushaltsführungsschaden. Da ich von ALGII lebe, muss ich die Zinsen und den Haushaltsführungsschaden dort voll anrechnen lassen. Da aber auch Gerichtskosten gezahlt werden müssen (einkommensabhängig/ Zinsen und HFS werden z.B. als Einkommen gewertet), stellt sich hier die Frage, ob ich das auch vom eigentlich zweckgebundenem Schmerzensgeld vornehmen müsste. Ich habe die Gerichtskosten pflichtbewusst gezahlt, wird das bei der Verrechnung seitens des Job-Centers anerkannt oder greift das Job-Center trotzdem auf beiderlei Summen (Zinsen und HFS), sodass ich letztendlich vom Schmerzensgeld die Gerichtskosten gezahlt habe? Danke für Ihre Auskunft.

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Frau Wandtke,

    vielen Dank für Ihre Nachfrage. Der Sachverhalt stellt sich als recht komplex dar.

    Vereinbaren Sie diesbezüglich gerne einen kostenfreien, telefonischen Beratungstermin über unsere Hotline:

    0221 – 6777 00 55

    Wir können dann detailliert alles Weitere besprechen.

    Mit freundlichen Grüßen
    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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