Gerichtskosten (nach Insolvenzbeginn) eines Strafverfahren (vor Insolvenzbeginn)
Ich habe bei Ihnen (AZ 572971-21) erfolgreich meine Privatinsolvenz 2025 erreicht. Nun ist meine Frage: Werden Gerichtskosten aus einem Strafverfahren, die ich bei Eröffnung des Insolvenzverfahren noch nicht kannte, trotz des abgeschlossenen Gerichtsverfahren, unter der Restschuldbefreiung fallen. Also nicht bezahlen müssen und den Hinweis geben des Insolvenzverfahren an die Kostenstelle der Staatsanwaltschaft? Auch hatte ich während des Insolvenzverfahren ein Gerichtsverfahren – welches einfach spät terminiert worden ist – gehabt und daraus sind abermals vor Abschluss Insolvenzverfahren wieder Kosten entstanden. Die muss ich wohl bezahlen. Oder ist es strickt nach Datum Beginn Insolvenzverfahren und alles was danach kommt muss bezahlt werden auch in Unkenntnis der noch nicht gestellten Kostenrechnung Gerichtsverfahren. Vielen Dank für eine Antwort und Veröffentlichung.




Vielen Dank für deine Frage und herzlichen Glückwunsch zur erreichten Restschuldbefreiung!
Bei der Restschuldbefreiung im Rahmen einer Privatinsolvenz werden grundsätzlich die Schulden erfasst, die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestanden. Schulden, die nach der Eröffnung entstehen, fallen nicht unter die Restschuldbefreiung. In deinem Fall bedeutet es, dass Gerichtskosten aus einem Strafverfahren, die dir nach der Insolvenzeröffnung entstanden sind oder für die du erst nach der Insolvenzeröffnung Kenntnis erlangt hast, in der Regel nicht von der Restschuldbefreiung abgedeckt werden. Diese müssten dann voraussichtlich selbst getragen werden.
Es spielt dabei in der Regel keine Rolle, ob die Kostenrechnung erst nach der Eröffnung des Verfahrens zugestellt oder festgestellt wurde. Entscheidend ist, dass die Verbindlichkeit zu einem Zeitpunkt entstand, als du dich bereits im Insolvenzverfahren befandest.
Es kann jedoch sinnvoll sein, der Staatsanwaltschaft die Informationen über dein Insolvenzverfahren mitzuteilen, um Missverständnisse zu vermeiden. Dennoch muss die konkrete Situation individuell bewertet werden, weshalb ich dir empfehlen würde, einen detaillierten Blick in die Unterlagen deines Verfahrens mit einem Fachanwalt zu nehmen.
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Hinweis: Diese Antwort stellt keine juristische Beratung dar und wird mit Hilfe von KI generiert – Antworten können falsch sein.