Gläubigerbervorzugung

Hallo,
ich befinde mich seit fast einem Jahr in der Wohlverhaltensphase. Nun hat mich das Arbeitsgericht wegen einer Prozesskostenhilfe die in diese Insolvenz einberechnet wurde angeschrieben, dass ich Angaben zu meinem Einkommen machen soll. Daraus würde dann die monatliche Zahlung berechnet, die ich abführen müsste.
Im Insolvenzverfahren wurde das Arbeitsgericht wegen der offenen Forderung vom Insolvenzverwalter angeschrieben, dieses hat darauf aber nicht reagiert.
Ich habe dem AG nochmals mitgeteilt, dass ich mich in Insolvenz befinde.
Die Antwort war, dass ich die Zahlung aus meinem nichtpfändbaren Anteil bezahlen muss.
Wenn ich das mache, bevorzuge ich doch einen Gläubiger.
Darf ich das so machen, ohne meine Restschuldbefreiung zu gefährden?
Ist die Forderung des Arbeitsgerichts rechtens?

Mit freundlichen Grüßen

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    in der von Ihnen beschriebenen Situation empfehle ich Ihnen, Ihren Insolvenzverwalter über das Vorgehen des Gerichts zu informieren.

    Für eine genauere Bestimmung Ihres Falles, können Sie gerne einen kostenfreien telefonischen Termin mit uns vereinbaren.

    Gerne können Sie sich zur Terminvereinbarung auch an unser Sekretariat unter 0221 – 6777 005-0 wenden oder uns via E-Mail (info@anwalt-kg.de) Terminwünsche übersenden.

    Mit besten Grüßen

    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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