Gläubigerliste

Hallo,

ich bin seit August 2019 in der Privatinsolvenz, ich bin berufstätig und benötige für die Fahrt zur Arbeit einen PKW, da ich sonst nicht rechtzeitig zum Schichtbeginn erscheine. Auf diesen PKW läuft eine Finanzierung, welche ich in Absprache mit dem Insolvenzverwalter aber weiterhin regelmäßig zahle. Daraufhin hat der Insolvenzverwalter das Auto aus der Insolvenzmasse ausgelöst.
In der Gläubigerliste vom November 2019, welche der Insolvenzverwalter dem Gericht vorgelegt hat, wurde nun jedoch das Auto (der sich darauf beziehende Kredit) mit aufgeführt.
Was bedeutet dies für mich, soll ich aufhören die Rate für das Auto zu bezahlen? Was passiert wenn ich nicht mehr bezahle, wird das Auto dann abgeholt? Oder wenn ich weiter zahle, wird der Kredit dann nach Beendigung der Insolvenz erlassen?
Es bleibt vielleicht noch zu erwähnen das ich ein Haus besitze, welches im Zuge der Insolvenz verkauft wird und somit ca. 50 Prozent der Schulden getilgt werden können, ich daraufhin nach 3 Jahren die Insolvenz beenden kann, der Kredit für das Auto aber noch 5 Jahre läuft.

Danke im voraus.

2 Kommentare
  1. Mario
    says:

    Danke für Ihre informative Antwort. So ähnlich hatte ich mir das schon gedacht.

    MfG

  2. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    anhand Ihrer Angaben würde ich vermuten, dass sich der PKW noch im Eigentum der finanzierenden Bank befindet. Es handelt sich vermutlich um einen sogenannten Eigentumsvorbehalt. Somit könnte die Bank den PKW bei Einstellung der Ratenzahlungen einziehen.
    Das würde auch nach Beendigung der Insolvenz gelten, Sie sollten den Kredit also abbezahlen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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