Grundbucheintrag
Sehr geehrte Damen und Herren,
Meine Frage an Sie.
Bin kein Eigentümer von unserem Grundstück mehr,aber es sind noch Sicherungshypothek und eine Zwangshypothek im Grundbuch eingetragen.Das Grundstück gehört jetzt meinem Sohn ,nun will ich in Privatinsolvenz gehen.,Kann der Insolvenzverwalter das dann verwerten .
Und versteigern?Die Eintragungen sind in der Zeit getan als ich noch Eigentümer war.
Es wäre schön wenn sie mir Mal helfen können.
Besten Dank Bärbel V.
Sehr geehrte Frau V.,
der Insolvenzverwalter kann grundsätzlich nur Vermögen verwerten, welches sich in Eigentum des Insolvenzschuldners befindet. Beachten Sie jedoch, dass der Insolvenzverwalter bestimmte verschenkte oder veräußerte Vermögenswerte durch eine Insolvenzanfechtung u.U. “zurückholen” und zur Masse ziehen kann. Dies erklären wir ausführlich in unserem Artikel über die Insolvenzanfechtung. Bitte beachten Sie zudem, dass auch nach der Insolvenz die auf dem Grundstück und Haus lastenden Grundpfandrechte bestehen bleiben. Hieraus kann auch nach erteilter Restschuldbefreiung die Verwertung betrieben werden.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht