Heirat während Provatinsolvenz

Schönen guten Tag,

ich befinde mich im 5. Jahr in der Wohlverhaltensperiode in der Privatinsolvenz. Jetzt würde ich gerne heiraten. Nun bin ich auf die Information gestoßen, daß bei einer Heirat bei den Pfändungsfreibeträgen eine unterhaltsberechtigte Person berücksichtigt wird, was bei meinem Gehalt zur Folge hätte, daß kein Einkommen mehr gepfändet werden könnte. Nun meine Frage: würde es denn nicht für den TH bzw. das Gericht so aussehen, als wenn genau aus diesem Grunde vorsätzlich geheiratet hat? Würde sich denn der TH einfach damit abfinden, dass es kein pfändbares Einkommen mehr gibt? Was gäbe es denn bei einer Heirat sonst noch zu beachten?

Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Mit freundlichem Gruß

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrte Frau Grävingholt,

    wir dürfen uns für Ihre Anfrage bedanken. Durch Ihre Heirat wird unter Umständen eine unterhaltsberechtigte Person hinzugerechnet werden müssen. Dies hängt im vom Einkommen Ihres Partners ab. Eine Ehe kann grundsätzlich nicht als Grund gesehen werden, dass Sie hierdurch Pfändungen verringen möchten. Besonders nicht, wenn diese kurz vor Ende der Insolvenz geschlossen wird.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt

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