In der Wohlverhaltensphase alle Gläubiger bezahlt

Hallo,

ich befinde mich in der Wohlverhaltensphase und werde erben, wenn ich das Erbe nicht ausschlage. Mein gesamte Restschuld beläuft sich auf ca. 40.000 Euro.

Bekommt der Insolvenzverwalter 50% der geerbten Summe, auch wenn diese 50% die 40.000 Euro bei Weitem überschreitet?

Wenn ich das Erbe annehme, wird mit diesem der komplette Betrag bezahlt sein.
Die Gerichts- und Verfahrenskosten sind schon durch Lohnpfändungen bezahlt.

Wie wird das Verfahren beendet? Es gibt ja keine Restschuld.
Was wird der Schufa mitgeteilt?

Vielen Dank

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    selbstverständlich kann der Insolvenzverwalter lediglich die Summe einbehalten, welche zur Deckung der restlichen Verbindlichkeiten notwendig ist. Entsprechend würden Sie den Restbetrag ausbezahlt bekommen. Die Insolvenz endet in diesem Falle umgehend. Die Schufa erhält Kenntnis davon und wird noch weitere drei Jahre einen Vermerk über die abgeschlossene Insolvenz führen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert