im Unterschied zur Corona Sonderzahlung ist die Inflationsausgleichsprämie keine (unpfändbare) Erschwerniszulage im Zusammenhang mit der Arbeitsleistung. Sie soll nur die Belastungen durch die gestiegenen Lebenshaltungskosten abfedern. Stand heute muss man deshalb von der Pfändbarkeit ausgehen.
Beste Grüße
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Sehr geehrter Fragesteller,
im Unterschied zur Corona Sonderzahlung ist die Inflationsausgleichsprämie keine (unpfändbare) Erschwerniszulage im Zusammenhang mit der Arbeitsleistung. Sie soll nur die Belastungen durch die gestiegenen Lebenshaltungskosten abfedern. Stand heute muss man deshalb von der Pfändbarkeit ausgehen.
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