Insolvenz 0,5 Kind

Hallo,
ich befinde mich in der Wohlverhaltensphase der Insolvenz.
Ich bin alleinerziehend, ein Kind wird jetzt 25 bekommt dann kein Kindergeld mehr, ist aber noch in Ausbildung und ein Kind ist erwachsen bekommt aber noch Kindergeld. Sie leben beide noch bei mir.
Habe nun Angst das bei Lohnpfändung das halbe Kind nicht berücksichtigt wird (obwohl auf Lohnsteuerkarte eingetragen 0,5).
Kläre ich das mit meinem IV oder vor Gericht einen Antrag stellen?
Wäre dankbar für eine Antwort.Vielen Dank.

A.Z.

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrter Ratsuchender,

    vielen Dank für Ihre Frage.

    In Ihrem Fall ist es verständlich, dass Sie sich Sorgen machen, ob bei einer Lohnpfändung das halbe Kind nicht berücksichtigt wird, obwohl es auf Ihrer Lohnsteuerkarte mit einem Faktor von 0,5 eingetragen ist. Hierzu können wir Ihnen folgendes sagen:

    Grundsätzlich sollten Sie sich mit Ihrem Insolvenzverwalter in Verbindung setzen und ihn über Ihre Situation informieren. Ihr Insolvenzverwalter wird Ihnen weiterhelfen und Ihnen gegebenenfalls erklären, wie sich die Situation auf Ihre Lohnpfändung auswirken könnte. Wenn Sie Bedenken haben, dass die Lohnpfändung nicht korrekt durchgeführt wird, können Sie auch einen Antrag beim zuständigen Gericht stellen. Ihr Insolvenzverwalter kann Sie bei diesem Prozess unterstützen.

    Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass es in jedem Fall wichtig ist, dass Sie transparent mit Ihrem Insolvenzverwalter kommunizieren und offene Fragen klären. So können Sie sicherstellen, dass Sie während der Wohlverhaltensphase keine unangenehmen Überraschungen erleben.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Ihr Team der KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei

    Bitte beachten Sie, dass diese Antwort ohne rechtliches Gewähr ist.

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