Insolvenz

Eröffnung der Insolvenz 08.23. Liste aller Gläubiger dem Gericht übergeben. Ich werde weiter von Gläubiger kontaktiert und um Zahlung gebeten. Ich dachte, dass vollstreckungsschutz besteht.
Was ist wenn Gläubiger von der Liste nicht vom Insolvenzverwalter angeschrieben werden?

Gern erwarte ich Ihre Antwort.

Beste Grüße

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
    trotz eines Insolvenzverfahrens kommt es immer wieder vor, dass Gläubiger versuchen, gegen den Schuldner zu vollstrecken oder einen Titel zu erwirken. In der Insolvenz herrscht aber ein Vollstreckungsverbot. Dennoch sollten Sie gegen Mahnbescheide bzw. Vollstreckungsbescheide zunächst Widerspruch bzw. Einspruch erheben. Der Gläubiger meldet seine nicht titulierte Forderung dann ggf. beim Insolvenzverwalter/Treuhänder an. Der nimmt die Forderung nach Prüfung entweder zur Insolvenztabelle auf oder bestreitet sie. Gläubiger haben Forderung anzumelden. Das hat zur Folge, dass sie nur die Insolvenzquote erhalten.
    Beste grüße

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