Insolvenz, Corona Bonus, Steuerrückerstattung

Guten Tag,

meine Insolvenz ist am 29.01.2024 beendet.

Allerdings habe ich noch 2 Fragen. Weder mein Insolvenzanwalt noch Insolvenzverwalter reagieren auf meine Mails, auf Anrufe wird patzig geantwortet und ich werde abgewimmelt das ich eine E-Mail schreiben soll oder der/die Verantwortliche Person ist im Urlaub.

1. Ich bekam damals bei der Steuererklärung den 300€ Corona Bonus. Dieser wurde von der Insolvenzverwalterin eingezogen. Ich habe nichts erhalten und kam in schwere finanzielle Probleme weil das Bürgergeld nicht reichte.
War dies rechtens? Wenn nein, kann ich die 300€ zurück verlangen?

2. Die Insolvenz ist am 29.0.2024 beendet.
Sollte ich eine Steuererstattung erwarten und diese NACH der beendigung der Insolvenz bekommen, würde die Erstattung trotz beendeter Insolvenz noch nachträglich in die Insolvenz fliessen die ja dann beendet wäre oder dürfte ich diese erhalten?

Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen!

Vielen Dank, Frau K.

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,
    Steuererstattungen während des Insolvenzverfahrens (bis Aufhebung) fallen in die Insolvenzmasse. Solche in der Wohlverhaltensphase (nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens) können Sie dagegen behalten.

    Corona-Boni des Arbeitgebers sind bei einem Insolvenzverfahren als so genannte Erschwerniszulage unpfändbar. Das entschied das Bundesarbeitsgericht.

    Beste Grüße

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