Insolvenz von Freundin

Hallo,

meine Freundin hat Insolvenz angemeldet. Ich war bei ihr als Minijobberin beschäftigt und habe die letzten 3 Monate kein Gehalt mehr bekommen.
Nun bekam ich einen Antrag, um die Forderung über einen Insolvenzverwalter geltend machen zu können.
Muss ich diesen Antrag ausfüllen oder kann ich ihr privat auf freundschaftlicher Basis darauf vertrauen, dass ich von ihr die ausstehende Schuld von ihr persönlich bekomme ohne Insolvenzverwalter?

Ich weiß nicht, inwiefern das rechtlich machbar ist und ob man das so machen kann.

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    rein rechtlich darf Ihre Freundin Ihnen neben der Insolvenz keine Verbindlichkeiten zurückzahlen, da dies eine Gläubigerungleichbehandlung darstellen würde. Daher sollten Sie die ausstehenden Gehaltszahlungen auch zur Insolvenztabelle anmelden, um zumindest eine Teilzahlung zu erhalten. Ihrer Freundin kommt dadurch kein Nachteil zu.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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