Insolvenzantrag

Hallo,

ich habe im Jahre 2005 eine Insolvenz beantragt, die auch 2012 abgeschlossen wurde. Im Jahr 2009 bin ich schwer erkrankt so dass ich rückwirkend zum Jahr 2009 nun Rentnerin bin, das bedeutete für mich das mein Gehalt wegfiel und mein Einkommen auf 650,– € schrumpfte. Ich bekam wegen Erwerbsminderungsrente, die die ersten 2 Jahre ja befristet war, keine Grundsicherung. Aufgrund der niedrigen Rente und diversen längeren stationären Aufenthalten stiegen meine Schulden an. Ich habe die EV und Kontopfändungen. Nun meine Frage, kann ich denn nochmals eine Privatinsolvenz mit Restschuldbefreiung anstreben oder ist es aussichtslos?

viele Grüsse Andrea Schwikal

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    ein erneutes Stellen eines Privatinsolvenzantrags ist aufgrund einer bestehenden Sperrfrist erst 10 Jahre nach Erteilung der vorherigen Restschuldbefreiung möglich. In der Zwischenzeit können Sie entweder einen außergerichtlichen Vergleich mit den bestehenden Gläubigern anstreben oder sich durch Abgabe der Vermögensauskunft und einem Pfändungsschutzkonto vor Pfändungen schützen.

    Gerne biete ich Ihnen zur detaillierten Besprechung der Möglichkeiten einen kostenfreien telefonischen Beratungstermin an. Bitte rufen Sie uns zur Terminvereinbarung unter 0221 – 6777 00 55 an.

    Mit freundlichen Grüßen

    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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