Insolvenzbekanntmachungen

Guten Tag, Nach Restschuldbefreiuung in 2016 u. Beednigung d. Inso-Verfahrens erfolgte nun weg. Erbschaft eine Nachtragsverteilung. Der Betrag war so gross, dass nunmehr alle Inso-Gläubiger zu 100% – und der Insoverwalter natürlich vollständig – bezahlt wurden.
Mussten öffentl. Bekanntmachungen erfolgen ( m.E. war von vornherein klar, dass kein Gläubiger beschwert war) – und : wann erfolgt die Löschung der Bekanntmachungen ?
Mit freundlichen Grüssen,

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    der Verwalter zeigt dem Gericht die Summe der Forderungen und den für die Verteilung verfügbaren Betrag aus der Insolvenzmasse an, woraufhin das Insolvenzgericht die angezeigte Summe der Forderungen und den für die Verteilung verfügbaren Betrag öffentlich bekannt zu machen hat. Die Insolvenzbekanntmachungen sind spätestens 6 Monate nach Ende des Verfahrens zu löschen.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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