Insolvenztabelle

Guten Tag,
meine PI wurde am 11.01.21 eröffnet. Ein Gläubiger hat seine Forderung nicht zur
Tabelle angemeldet (sitzt in Österreich), obwohl beim Eröffnungsantrag angegeben.
Er hat im Vorwege mehrfach verschiedene Inkassos sowie Rechtsanwälte mit
dem Einzug der Forderung beauftragt; jedoch noch keinen Titel erwirkt.
Ich befürchte er wird trotz laufenden Insolvenz versuchen über Mahnbescheid seine
Forderung einzutreiben. Wie verhalte ich mich wenn er trotz Vollstreckungsverbot
Mahnbescheid beantragt? Muß ich diesem widersprechen oder nur an den
Insolvenzverwalter weiterleiten? Vielen Dank für Ihre Antwort.
Freundliche Grüße

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Herr H.,

    es ist ratsam, dem Gläubiger die Eröffnung Insolvenzverfahrens und das damit einhergehende Vollstreckungsverbot mitzuteilen. Ebenfalls sollten Sie alle Maßnahmen des Gläubigers dem Insolvenzverwalter unverzüglich melden. Einem etwaigen Mahnbescheid sollte vorsichtshalber ungeachtet der übergegangenen Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den Insolvenzverwalter widersprochen werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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