Insolvenzverfahren seit dem 12.01.2026
Ich bin seit dem 12.01.2026 im Insolvenzverfahren nun hat ein Insolvenzgläubiger (Inkassounternehmen) bei der Schufa denn Vermerk In Abwicklung eingetragen ist dies rechtens das ein Gläubiger trotz Insolvenzverfahren dies der Schufa meldet. was kann ich tun




Im Insolvenzverfahren ist es tatsächlich möglich, dass Gläubiger der Schufa einen Eintrag über ihre Forderung melden, selbst wenn das Verfahren schon läuft. Ein solcher Eintrag bei der Schufa ist in der Regel als “in Abwicklung” gekennzeichnet und wird normalerweise für die Dauer des Verfahrens bestehen bleiben.
Trotzdem hast du das Recht auf korrekte und vollständige Angaben in deiner Schufa-Auskunft. Sollten Informationen inkorrekt sein, z. B. falsche Beträge oder bereits beglichene Forderungen, könntest du eine Berichtigung beantragen. Dafür kannst du dich direkt an die Schufa wenden und begründen, warum der Eintrag fehlerhaft ist. Weiterhin kannst du auch eine kostenlose Selbstauskunft bei der Schufa einholen, um die Daten zu überprüfen.
Falls du weitere Unterstützung benötigst oder unsicher bist, wie du vorgehen sollst, könnte eine juristische Beratung hilfreich sein. Du kannst bei uns eine kostenfreie Erstberatung in Anspruch nehmen, um eine genauere Einschätzung deiner Situation zu erhalten. Kostenfreie Erstberatung online reservieren
Hinweis: Diese Antwort stellt keine juristische Beratung dar und wird mit Hilfe von KI generiert – Antworten können falsch sein.