Ist Grunderwerbsteuerbefreiung bei Zwangsversteigerung möglich?

Sehr geehrte Damen und Herren,
nach § 3 Nr. 4 GrEStG ist von der Grunderwerb-Besteuerung augenommen:
“der Grundstückserwerb durch den Ehegatten oder den Lebenspartner des Veräußerers”

Gilt das auch im Zwangsversteigerungsverfahren infolge einer Insolvenz des einen Ehepartners, wenn dessen Immobilie versteigert wird und der unverschuldete Ehepartner den Zuschlag erhält?
Wer ist bei einer Zwangsversteigerung der Veräußerer, der bisherige Eigentümer oder das Versteigerungsgericht?

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