Kindesunterhalt bei Pfändungsgrenze nicht voll anrechenbar
Laut Insolvenzverwalter gibt es ein BGH Urteil, welches besagt, dass unter Umständen die Kindesunterhalte nicht voll anrechenbar wären! In welchem Fall hat das Gericht so entschieden?
Danke
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Sehr geehrter Fragesteller,
die Möglichkeit einer nur “teilweisen Berücksichtigung” von Unterhaltspflichten im Rahmen der Berechnung von Pfändungsfreigrenzen ergibt sich bereits aus § 850c Abs. 4 ZPO (Zivilprozessordnung). Den von Ihnen angesprochene Beschluss des Bundesgerichtshofs finden Sie unter folgendem Aktenzeichen: IX ZB 41/14
Sollten Sie anwaltliche Hilfe benötigen – insbesondere bei der Umsetzung eines Pfändungsschutzantrages – stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Gerne können Sie uns zur Besprechung der Modalitäten für eine Mandatierung kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt