Laut Insolvenzverwalter gibt es ein BGH Urteil, welches besagt, dass unter Umständen die Kindesunterhalte nicht voll anrechenbar wären! In welchem Fall hat das Gericht so entschieden?
Danke
https://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.png00Frage Stellerhttps://anwalt-kg.de/wp-content/uploads/2016/04/kgr-logo-rot-weiss-transparent-300px.pngFrage Steller2018-12-01 17:12:232018-12-01 17:12:23Kindesunterhalt bei Pfändungsgrenze nicht voll anrechenbar
1Antwort
Dr. V. Ghendler says:
Sehr geehrter Fragesteller,
die Möglichkeit einer nur “teilweisen Berücksichtigung” von Unterhaltspflichten im Rahmen der Berechnung von Pfändungsfreigrenzen ergibt sich bereits aus § 850c Abs. 4 ZPO (Zivilprozessordnung). Den von Ihnen angesprochene Beschluss des Bundesgerichtshofs finden Sie unter folgendem Aktenzeichen: IX ZB 41/14
Sollten Sie anwaltliche Hilfe benötigen – insbesondere bei der Umsetzung eines Pfändungsschutzantrages – stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Gerne können Sie uns zur Besprechung der Modalitäten für eine Mandatierung kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt
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Sehr geehrter Fragesteller,
die Möglichkeit einer nur “teilweisen Berücksichtigung” von Unterhaltspflichten im Rahmen der Berechnung von Pfändungsfreigrenzen ergibt sich bereits aus § 850c Abs. 4 ZPO (Zivilprozessordnung). Den von Ihnen angesprochene Beschluss des Bundesgerichtshofs finden Sie unter folgendem Aktenzeichen: IX ZB 41/14
Sollten Sie anwaltliche Hilfe benötigen – insbesondere bei der Umsetzung eines Pfändungsschutzantrages – stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Gerne können Sie uns zur Besprechung der Modalitäten für eine Mandatierung kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt