Konto in ein Guthabenkonto umwandeln

Hallo
Ich befinde mich in der Wohlverhaltensphase und habe keine Pfändung auf meinem Konto.Deshalb wollte ich heute mein P Konto in ein normales Guthabenkonto wieder umwandeln. Das macht die Bank nicht, sie sagt wegen dem Schufascore. Ich werde ab September einen neuen Job annehmen bei dem ich vom Grundgehalt her unter der Pfändungsgrenze liege aber mit Provision drüber. Wie gehe ich am geschicktesten vor. Kann ich bei einer anderen Bank ein Guthabenkonto eröffnen ?

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,
    seit 2021 stellt § 850k Abs. 5 Zivilprozessordnung (ZPO) klar, dass Bankkunden einen gesetzlichen Anspruch auf eine Rückumwandlung ihres P-Kontos in ein normales Girokonto ohne Pfändungsschutz haben.
    Beste Grüße

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert