Kontopfändung

Hallo,

mein Schuldnerberater hat vor 1,5 Wochen alle Gläubiger angeschrieben und um Mitteilung der aktuellen Beträge gebeten und diese zudem über die geplante Insolvenz informiert.
Nun haben bereits zwei Gläubiger über die jeweiligen Amtsgerichte Mahnbescheide schicken lassen.

Mein Schuldnerberater hat mir mitgeteilt, dass die Gläubiger dies zwar machen können, aber nach Vollstreckungsbescheid keine Kontopfändung vornehmen dürfen, da der Insolvenzverwalter diese wieder zurückverlangen kann, da die Gläubiger über die geplante Insolvenz informiert wurden.

Stimmt es, dass keine Kontopfändung vorgenommen werden darf, wenn die Gläubiger über die geplante Insolvenz informiert wurden?

Herzlichen Dank für Ihre Arbeit und die besten Wünsche von
Hanna Wagner

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,
    Ihr Schuldnerberater hat Recht. Pfändungen kurz vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens können vom Insolvenzverwalter angefochten werden. Die gepfändeten Beträge werden dann Teil der Insolvenzmasse.
    Beste Grüße

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