laufendes Insolvenzverfahren/anrechenbare Einkünfte
Guten Tag, ich habe Frage zum anrechenbaren Einkommen:
Ich habe eine Altersrente in Höhe 1350,00 € netto mon., davon nimmt die Agentur für Arbeit eine Verrechnung vor (aus einem Rückzahlungsanspruch) in Höhe von 230,00 € monatlich. Was zählt zum pfändbaren Einkommen, der Betrag vor Abzug der Verrechnung, 1.350,00 € oder der Betrag nach Abzug, also 1.120,00 €?
Bereits jetzt vielen Dank für die Beantwortung.
W.St.
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