Lohnsteuer Wohlverhaltensphase

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bin in der Wohlverhaltensphase seit dem 17.01.2021. Meine Lohnsteuererklärung mache ich wieder selber, die von 2020 Habe ich auch selber gemacht und die ging auch komplett an den Insolvenzverwalter. Da ich aber theoretisch die Lohnsteuererstattung durch die Wohlverhaltensphase selber behalten kann, wie funktioniert dieses da es ja eine Nachverteilung gibt. Rechnet das Finanzamt das dann selber aus, weil der Insolvenzverwalter ja im Prinzip das Geld vom Januar 2021 noch bekommen muss da dort die Insolvenz noch lief.
Was mache ich wenn das Finanzamt alles dem Insolvenzverwalter überweist.?

Um eine Erklärung würde ich mich sehr freuen.

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

    vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Privatinsolvenz. Wir als KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei sind auf Insolvenzrecht spezialisiert und bieten eine kostenfreie Erstberatung zum Thema Schulden und Entschuldung an. Gerne können Sie einen Termin für eine Erstberatung auf unserer Website unter folgendem Link vereinbaren: https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/schnell-check/

    Zu Ihrer Frage bezüglich der Lohnsteuererstattung in der Wohlverhaltensphase: Grundsätzlich ist es richtig, dass Sie während der Wohlverhaltensphase theoretisch die Lohnsteuererstattung behalten können, sofern sie nicht gepfändet wird. Allerdings muss diese Erstattung an den Insolvenzverwalter abgetreten werden, wenn dies im Insolvenzplan oder durch Beschluss des Insolvenzgerichts vorgesehen ist. Dies ist in der Regel der Fall, um die Gläubiger zu befriedigen.

    In Ihrem konkreten Fall haben Sie die Lohnsteuererklärung für 2020 selbst gemacht und das Geld an den Insolvenzverwalter überwiesen. Da Sie sich noch in der Wohlverhaltensphase befinden und der Insolvenzverwalter noch Anspruch auf das Geld aus dem Januar 2021 hat, ist es möglich, dass das Finanzamt die Lohnsteuererstattung für 2020 direkt an den Insolvenzverwalter überweist, um diesen Anspruch auszugleichen.

    Wenn dies der Fall ist und das Finanzamt die Lohnsteuererstattung direkt an den Insolvenzverwalter überweist, sollten Sie umgehend Kontakt mit diesem aufnehmen und ihm die Sachlage erklären. Der Insolvenzverwalter wird dann gegebenenfalls die Nachverteilung der Erstattung vornehmen.

    Wir hoffen, wir konnten Ihnen weiterhelfen und stehen Ihnen gerne für eine kostenfreie Erstberatung zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Team der KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei

    *Die Antwort ist ohne rechtliches Gewähr.

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