Mietkaution-Rückzahlung während Wohlverhaltensphase_Update

Sehr geehrter Herr RA Kraus,

vielen Dank erst einmal für Ihre Antwort am 07.04.2017.
[Kurz noch mal ein paar Fakten: das Mietkautions-Sparbuch gibt es seit 2009. Meine Insolvenz läuft seit 2013.]
Jedoch habe ich mich wohl etwas umständlich ausgedrückt. Ich fragte, ob ich ( und nicht mehr der Insolv-Verwalter) den Restbetrag behalten kann. Mein Insolv-Verwalter hat mir diesbezgl. fernmündlich sein OK bereits gegeben, das er auf die Forderung
verzichtet.
Wie sieht es dann aus ?
Bzw. kann, die (Schuldner-)Bank mir in 2017 ff die Versagung der Restschuldbefreiung beantragen, wenn der Vermieter mir den Restbetrag aushändigt ?

Viele Grüsse, K-H Vogel

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Herr Vogel,

    vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich kann anhand der mir vorliegenden Daten keine abschließende Bewertung des Sachverhalts vornehmen. Sie sollten vom Insolvenzverwalter einen schriftlichen Forderungsverzicht anfordern, um diesen nachher beweisen zu können.

    Mit freundlichen Grüßen
    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

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