Nach EV PI tätigen?

Guten Tag,
ich habe vor kurzem eine EV abgeschlossen nachdem ich netten Besuch vom Gerichtsvollzieher hatte. Kurz darauf folgte eine Pfändung. Da ich ALG2 beziehe ist dieser Betrag also nicht Pfändbar. So habe ich also mein Giorokonto in ein Pfändungsschutz Konto umgewandelt. Nun stellt sich mir die Frage ob es ratsam wäre eine PI zu beantragen um evtl. weitere Forderungen vorzubeugen (hierbei muss ich sagen das ich derzeit keinen Überblick über meine Gläubiger habe) oder auf mögliche andere Alternativen (sofern es da welche gibt) ausschwenken soll?

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    vielen Dank für Ihren Beitrag. Es existieren für Sie grundsätzlich zwei Möglichkeiten, Ihre Schuldensituation zu lösen:

    1) Ein außergerichtlicher Vergleich

    http://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/vergleich/

    2) Eine Privatinsolvenz

    http://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/privatinsolvenz/

    Für einen außergerichtlichen Vergleich benötigen Sie selbstverständlich Geldmittel, um diese den Gläubigern anbieten zu können. Ob dies in Ihrer Situation tatsächlich sinnvoll wäre, müssten wir näher erläutern.

    Gerne bieten wir Ihnen einen kostenfreien, telefonischen Beratungstermin an. Bitte kontaktieren Sie unsere Hotline:

    0221 – 6777 00 55

    Wir können dann detailliert Ihre Möglichkeiten besprechen.

    Mit freundlichen Grüßen
    A. Kraus
    Rechtsanwalt

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