Neuer Arbeitgeber

Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin seit 2022 in der Privatinsolvenz nun fange ich am 01.07.2023 einen neuen Job an .Mein Anliegen
wann muss ich den Insolvenzverwalter über
neuen Arbeitgeber informieren und muss ich neuen Arbeitsvertrag ihm zuschicken?Über eine
Rückmeldung wäre ich Ihnen sehr dankbar
Mit freundlichen Grüßen

1 Antwort
  1. Matthias Kiesche
    says:

    Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

    vielen Dank für Ihre Anfrage. Gemäß § 295 Abs. 1 InsO sind Sie verpflichtet, den Insolvenzverwalter über den neuen Arbeitgeber unverzüglich zu informieren. Hierbei müssen Sie ihm auch eine Kopie des neuen Arbeitsvertrags zukommen lassen.

    Wir empfehlen Ihnen, dies umgehend zu erledigen, um mögliche Konsequenzen wie eine Versagung der Restschuldbefreiung zu vermeiden. Gerne unterstützen wir Sie in dieser Angelegenheit. Nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung zum Insolvenzrecht unter folgendem Link: https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/erstberatung/.

    Wir hoffen, Ihnen mit dieser Information weitergeholfen zu haben. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Ihr Team der KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei

    Die vorliegende Antwort stellt keine rechtliche Gewähr dar und dient lediglich zu Informationszwecken.

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