Nicht pfändbares Einkommen

Ich bin Rentner. 63 Jahre alt. Ich beziehe eine Witwenrente in Höhe von ca. 520,00€ und eine Arbeitsunfähigkeitsrente in Höhe von ca. 720,00€. Was bleibt nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens davon übrig?

2 Kommentare
  1. Udo G.
    says:

    Hallo!!

    Einfach in der Pfändungstabelle nachsehen!!

  2. Ch.  P.
    says:

    Seit dem 30.11.2013 läuft meine Privatinsolvenz. Ab wann darf ich Geld sparen und Erbe bis zur Hälfte behalten? Stehe ich bereits in der Wohlverhaltensphase?

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