Offener pfändungsbetrag zum Ende der Insolvenz

Ist es rechtens das der Insolvenzverwalter den restlichen pfändungsbetrag über das Amtsgericht beim arbeitgeber zu holen weil mein Lohn nicht ausreicht in Raten den noch ausstehenden Betrag bis zum Ende der Insolvenz. Kann ich in Raten weiter zahlen oder erlischt die Forderung automatisch? LG C. Leonhard

3 Kommentare
  1. Cornelia L.
    says:

    Mein Insolvenzverwalter möchte die noch rückständigen pfändbaren Einkommensbeträge rückwirkend vom Anfang der Insolvenz erhalten. Es ergibt sich noch ein Restbetrag von ca. 850€. Meine Insolvenz bzw. Wohlverhaltensphase endet im Juli. Wie verhalte ich mich richtig? Zahle ich noch 1 Rate in Höhe die mir wirtschaftlich noch möglich ist? Oder muss ich trotz Restschuldbefreiung den gesamten Betrag in den folgenden Monaten abzahlen? Danke im voraus für die Antwort. Lg

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Sehr geehrte Frau Leonhard,

      um keine Versagung der Restschuldbefreiung zu riskieren, sollten Sie den gesamten Betrag abführen. Möglicherweise müssen Sie dazu die Hilfe einer dritten Person in Anspruch nehmen.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt

  2. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Frau Leonhard,

    es wird lediglich der laut Pfändungstabelle pfändbare Betrag monatlich von Ihrem Arbeitgeber an den Insolvenzverwalter gegeben.

    Durch die nach der Wohlverhaltensphase erfolgende Restschuldbefreiung, erlöschen Ihre Verbindlichkeiten letztendlich unabhängig davon, wie viel während der laufenden Insolvenz abgeführt würde.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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