P-Konto zweimal eröffnen?

Ich werde morgen mein neues Kto eröffnen.ich habe mich schon informiert bezüglich des p-Kontos.da ich bei meiner Hausbank schon ein p-Konto habe kann ich kein weiteres einrichten.ist das richtig?was kann ich machen?

1 Antwort
  1. Johanna Heinrich
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    leider können Sie nicht gleichzeitig mehrere P-Konten führen. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben in § 850k Absatz 8 ZPO.

    Zum Thema:P-Konto möchte ich Sie zusätzlich noch auf folgende Infoseiten aufmerksam machen:

    http://anwalt-kg.de/video/privatinsolvenz-recht/p-konto-die-vorteile-und-nachteile-eines-pfaendungsschutzkontos-der-entschuldung/

    http://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/aussergerichtlicher-vergleich/das-p-konto-alles-wissenswerte-zum-pfandungsschutzkonto/

    http://anwalt-kg.de/privatinsolvenz-recht/privatinsolvenz/schuldnerberatung-vorbereiten-p-konto-einrichten-und-zahlungen-stoppen/

    Gerne bieten wir Ihnen ein kostenloses, telefonisches Erstberatungsgespräch an. In diesem Rahmen können wir Ihren Fall in allen Einzelheiten besprechen.

    Bei Interesse können Sie sich gerne zur Terminvereinbarung an unser Sekretariat wenden:

    0221 – 6777 00 55
    Mo–So von 9–22 Uhr // BUNDESWEIT

    Freundliche Grüße vom Team der KRAUS I GHENDLER Anwaltskanzlei

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