Pfändbar oder nicht!
Ich bin Harz 4 Empfänger und muss auf jeden Cent achten!
Durch ein Rechtsstreit musste mir mein Vermieter mir die Reparaturkosten die ich zuvor endrichtet hatte zurückzahlen. darf mein Insolvenz Verwalter dieses Geld einfordern?
Sehr geehrter Herr Grüning,
vielen Dank für Ihre Frage. Der Insolvenzverwalter darf alle Forderungen einziehen, die zur Insolvenzmasse gehören. Ob die Forderung zur Insolvenzmasse gehört, kann ich leider anhand der mir vorliegenden Informationen nicht abschließend beurteilen.
Mit freundlichen Grüßen
RA Andre Kraus