Pfändung

Sehr geehrter Herr Ghendler,
ich befinde mich in der Privatinsolvenz.
Jetzt hat mir meine Pflegekasse 840 Euro auf mein P-Konto überwiesen, wegen Fristüberschreitung zwischen Pflegeantrag und Pflegegutachten. Die Frist beträgt 25 Tage, danach sind 70 Euro pro Woche von der Pflegekasse zu zahlen.
Sind diese 840 Euro pfändbar, oder kann meine Insolvenzverwalterin das Geld freigeben?
Mit freundlichen Grüßen
Amelie

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    grundsätzlich unterliegt Pflegegeld als Sozialleistung der Pfändung. Sofern der größere Betrag als Nachzahlung zu verstehen ist, können Sie beim Insolvenzgericht einen Antrag auf Aufteilung auf die eigentlichen Bezugsmonate stellen. Auf diese Weise wird fingiert, Sie hätten das Pflegegeld im “normalen” Auszahlungszeitraum erhalten. Sollte es sich nicht um eine Nachzahlung handeln, würde der Betrag die Freigrenze Ihres Pfändungsschutzkontos ebenfalls nicht überschreiten, wäre mithin also auch nicht pfändbar.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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