Pfändung bestand bei Eröffnung,

2002 wurde ein Insolvenzverfahren eröffnet.
Eine Bank ( bei dieser lag eine Pfändung und eine Abtretung meinerseits vor , diese Bank erhielt mtl. von der Insolvenz Anwältin Geld das bei mir gepfändet würde. Diese Bank gewährte mir damals einen Kredit und zur Absicherung musste ich eine Lebensversicherung abschließen. Von dieser Versicherung würde ich im nächsten Jahr eine vertragliche Summe ausgezahlt. Diese Bank möchte auf das Geld zugreifen mit der Begründung das damals eine Pfändung und eine Abtretung bestand . Meine Bitte an Sie ist nur die Erklärung ob diese Bank auf meine Lebensversicherung zugreifen kann .
Vielen Dank .
Mit freundlichen Grüßen
Marina Wende

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