Pfändung in der Privatinsolvenz
Unser TH hat gesagt, das im letzten Jahr der Wohlverhaltensphase weniger gepfändet wird, als die 5 Jahre vorher. Stimmt das und um wie viel handelt es sich dabei?
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Sehr geehrter Fragensteller,
Ihre Frage ließe sich nur unter genauer Kenntnis Ihres Einkommens, der Schuldensumme usw. beurteilen.
Die Aussage des Verwalters ist nicht pauschal auf jede Insolvenz übertragbar.
Mit freundlichen Grüßen
A. Kraus
Rechtsanwalt