Pfändung nach der Erteilung der Restschuldbefreiung
ich möchte gerne mal wissen ob es nach der Erteilung auch von Anwalstseite möglich ist die Pfändung aufrecht zu erhalten (das Schreiben vom Gericht hab ich das alles beendet ist).Ist das rechtens?Ich wollte meinen Bausparvertrag kündigen da schrieb der Anwalt mal nach 3 Wochen das würde gehen wenn ich einen x..Betrag an die Gläubiger überweisen würde
Sehr geehrter Herr Peter,
wenn die betroffene Forderung von der Ihnen erteilten Restschuldbefreiung abgedeckt wurde, dann ist die Pfändung unzulässig. Handelt es sich um eine Forderung, welche nicht von der Restschuldbefreiung abgedeckt wurde, dann kann die Pfändung zulässig sein.
Mit freundlichen Grüßen
Johanna Heinrich vom Team der KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei