Pfändung und Weihnachtsgeld

Guten Tag,
bei mir läuft zur Zeit eine Prüfung über eine Schuldnerberatung ob es zum Vergleich mit Gläubigern kommt, oder ob es auf eine Privatinsolvenz hinaus läuft.
Habe gelesen das man sich beim Vollstreckungsgericht eine Bescheinigung ausstellen lassen kann damit das Weihnachtsgeld bis 500 Euro nicht gepfändet wird. Nun habe ich auf der Seite vom Gericht aber gelesen das der Arbeitgeber bzw. ARGE eine ausstellt.
Frage: Stellt mein Arbeitgeber eine aus oder das Gericht?
Frage: Muss ich diese Bescheinigung bei der Bank und dem Arbeitgeber einreichen?

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    die Auszahlung von Weihnachtsgeld ist gemäß $ 850a Nr. 4 ZPO gesetzlich geschützt. Die jeweilige Berechnung der Pfändung wird direkt von Ihrem Arbeitgeber durchgeführt. Das heißt, dieser darf Ihnen die Auszahlung von Weihnachtsgeld bis zur Pfändungsgrenze (Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens, höchstens aber bis zum Betrag von 500 Euro) nicht vorenthalten. Wichtig ist jedoch, dass die Auszahlung des Weihnachtsgeldes auch in Ihrer Gehaltsabrechnung entsprechend gekennzeichnet ist. Eine zusätzliche Bescheinigung ist nicht notwendig.

    Mit freundlichen Grüßen

    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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