Pfändung von Altersrente
Ich bin Altersrentnerin und werde so gepfändet, dass mein Existenzminimum nicht mehr gesichert ist. Die Insolvenzverwaltung zieht von meinem Einkommen, das sich aus 1 Altersrente, 2 kleinen Betriebsrenten und einer kleinen Riesterrente zusammensetzt, lediglich die Pfändungsfreigrenze iHv 1.589,99 € ab, den Rest meines Einkommens hat sie vom P-Konto gepfändet. Der Differenzbetrag ist deutlich höher als der pfändbare Betrag aus der Pfändungstabelle für Arbeitseinkommen. Ist das rechtens?




Es tut mir leid zu hören, dass Sie sich in dieser schwierigen Situation befinden. Bei Pfändungen gibt es bestimmte Regeln, wie Einkommen geschützt und gepfändet werden kann. Altersrenten und Betriebsrenten werden grundsätzlich als pfändbares Einkommen betrachtet, allerdings gelten hier spezifische Freibeträge, um das Existenzminimum zu schützen.
Wenn die Pfändung über das hinausgeht, was gemäß der aktuellen Pfändungstabelle zulässig ist, könnte es möglich sein, dass hier ein Fehler vorliegt. Der Pfändungsschutz für Konten (P-Konto) sollte sicherstellen, dass Sie mindestens den Grundfreibetrag behalten können. Allerdings hängt die genaue Berechnung des pfändbaren Einkommens von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen unter anderem die Summe der Einkünfte und mögliche Unterhaltspflichten.
Ich empfehle Ihnen, die aktuelle Pfändungstabelle zu prüfen, um festzustellen, ob die von Ihnen angegebene Pfändung korrekt ist. Dies kann Ihnen dabei helfen, einen Überblick über die zulässigen Pfändungsfreigrenzen zu bekommen. Nutzen Sie hierfür gerne unseren Pfändungsrechner und die Pfändungstabelle: Aktuelle Pfändungsrechner und Pfändungstabelle.
Sollten Sie feststellen, dass die Pfändung über dem zulässigen Betrag liegt, wäre es ratsam, dies rechtlich prüfen zu lassen. In vielen Fällen kann ein Antrag auf Erhöhung des Pfändungsfreibetrags gestellt werden, um eine individuelle Anpassung an Ihre Lebenssituation zu beantragen.
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Hinweis: Diese Antwort stellt keine juristische Beratung dar und wird mit Hilfe von KI generiert – Antworten können falsch sein.